Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 21. Oktober 2024
Aufstellung eines Teilflächennutzungsplans Windkraft beschlossen
Zur Sitzung am Montagabend durfte Bürgermeister Grau zahlreiche Zuhörer begrüßen. Zu Beginn stimmte der Gemeinderat einem Antrag auf Befreiung zum Bebauungsplan „Erweiterung an der Bahn“ zu. Im Birkenweg 1 sollen im bestehenden Wohnhaus das Dachgeschoss ausgebaut und in diesem Zuge Zwerchgiebel errichtet werden. Im nächsten Tagesordnungspunkt ging es um die Abwägung der vorgebrachten Einwendungen und Bedenken hinsichtlich der Einbeziehungssatzung „Asbach Grundstück Leupacher“. Die Einwendungen wurden in der Satzung berücksichtigt bzw. eingearbeitet, sodass diese abschließend beschlossen wurde. Ein Vorschlag der Bürgerinitiative (BI) „Windkraft ja – Umzingelung nein“ für „Grundsätze einer menschengerechten Gestaltung der Planung von Windenergieanlagen“ wurde anschließend diskutiert. Gerade die Bewohner der Ortsteile von Franken und Neuhofen sehen sich einer hohen Konzentration an möglichen Windenergieanlagen ausgesetzt, nachdem nun auch auf östlicher Seite mehrere Anlagen geplant werden. Sie fordern über die BI beispielsweise eine 5H-Regelung (Windräder sollen den fünffachen Abstand ihrer Gesamthöhe zur nächsten Wohnbebauung aufweisen) und eine Vermeidung der Umzingelung. Auch solle der Anlagenersatz vor Verdichtung geprüft und Windvorrangflächen ab 5,5 m/s Windgeschwindigkeit vorrangig ausgewiesen werden. Regionale Speicherkonzepte sollen ebenso erarbeitet werden als auch mögliche Bürgerbeteiligungen. Zudem sollen Abschaltfunktionen verpflichtend sein um Vögel zu schützen und die Einnahmen der Gemeinde aus der Windenergie zum Teil in den betroffenen Orten schwerpunktmäßig reinvestiert werden. Auch eine grenzübergreifende Planung mit umliegenden Gemeinden soll gewährleistet werden. Sowohl Bürgermeister Grau als auch der Gemeinderat stimmte diesen Punkten überwiegend zu. Jedoch gibt es bundes- und landesgesetzliche Regelungen, die diese Themen bereits verbindlich behandeln und über die sich die Gemeinde nicht hinwegsetzen kann. Nichtsdestotrotz wird die Gemeinde im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten versuchen, die genannten Forderungen bestmöglich zu berücksichtigen.
Es folgte dann der Aufstellungsbeschluss für die bereits seit längerem geplanten Windenergieanlagen zwischen Neuhofen, Hofkirchen und Asbach. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans Windkraft unter dem Vorbehalt, dass die Projektgesellschaft alle erforderlichen Vereinbarungen unterzeichnet. Im nichtöffentlichen Teil stimmte der Gemeinderat dem Erwerb eines neuen Geoinformationssystems (GIS) in der Verwaltung zu. Das bisherige GIS wird in absehbarer Zeit nicht mehr gepflegt und mit Sicherheitsupdates versorgt. Das neue GIS, das bei den laufenden Kosten sogar günstiger sein wird, bietet auch weitere Vorteile wie zum Beispiel die künftige Darstellung von Straßenwidmungen oder die Schnittstelle zu einer modernen Friedhofsverwaltung.